Beschwerdeverfahren – Ihre Rückmeldung zählt
Bei der C.Care GmbH legen wir großen Wert auf Transparenz, Offenheit und die kontinuierliche Verbesserung unserer Leistungen. Ihre Rückmeldungen helfen uns, besser zu werden – deshalb nehmen wir Kritik, Anregungen oder Beschwerden sehr ernst.
Wer kann sich beschweren?
Alle Personen, die mit der C.Care GmbH in Kontakt stehen, insbesondere:
- Teilnehmende unserer Programme
- internationale Pflegefachpersonen
- Kooperationspartner:innen, Arbeitgeber:innen, Behörden
- Mitarbeitende oder externe Dienstleister
Was kann Gegenstand einer Beschwerde sein?
- Unklare Abläufe oder mangelnde Kommunikation
- Unangemessene Behandlung
- Unstimmigkeiten im Vermittlungsprozess
- Verstöße gegen gesetzliche, vertragliche oder ethische Standards
- Allgemeine Kritik oder Verbesserungsvorschläge
Wie können Sie Ihre Beschwerde einreichen?
Sie können uns Ihre Beschwerde auf verschiedenen Wegen zukommen lassen:
- Persönlich im Gespräch mit unseren Ansprechpartner:innen
- Per E-Mail an: info@ccare-gmbh.de
- Per Post an:
C.Care GmbH
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin - Anonym über unseren Beschwerdebriefkasten in unseren Räumlichkeiten
Wer bearbeitet Ihre Beschwerde?
Ihre Beschwerde wird von unserer Beschwerdestelle entgegengenommen und durch die/den Qualitätsmanagementbeauftragte:n der C.Care GmbH bearbeitet. Die jeweils aktuelle Ansprechperson mit vollständigen Kontaktdaten ist jederzeit auf unserer Website und in unseren Vertragsunterlagen hinterlegt.
Was passiert nach Ihrer Beschwerde?
- Eingang & Bestätigung: Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde innerhalb von 5 Arbeitstagen.
- Bearbeitung & Klärung: Ihre Beschwerde wird vertraulich geprüft und – wenn gewünscht – gemeinsam mit Ihnen besprochen.
- Abhilfe & Rückmeldung: Sie erhalten innerhalb von maximal 3 Wochen eine schriftliche Rückmeldung zu den Ergebnissen und ggf. den eingeleiteten Maßnahmen.
- Dokumentation & Auswertung: Beschwerden werden intern dokumentiert und regelmäßig ausgewertet, um daraus Verbesserungen abzuleiten.
Vertraulichkeit und Hinweisgeberschutz
- Ihre Beschwerde wird streng vertraulich behandelt.
- Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie eine Beschwerde einreichen.
- Unser Verfahren entspricht den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes und stellt sicher, dass Sie als Hinweisgeber:in vor Benachteiligungen geschützt sind.
Information über das Verfahren
Alle Pflegefachpersonen und Partner:innen werden bereits bei Vertragsabschluss über das Beschwerdeverfahren informiert (z. B. durch Aufnahme in Vertragsunterlagen, Informationsbroschüren und Hinweise auf unserer Website).
Ihre Meinung zählt – bitte zögern Sie nicht, uns Ihre Anliegen mitzuteilen.
