Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der C.Care GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse, die sich auf die Rekrutierung und Vermittlung ausländischer Pflegefachpersonen beziehen. Dazu gehören insbesondere:
- Vermittlungsverträge zwischen der C.Care GmbH und den Pflegefachpersonen,
- Qualifizierungsvereinbarungen,
- Verträge mit Gesundheitseinrichtungen (künftige Arbeitgeber:innen der Pflegefachpersonen, im Folgenden „Kund:innen“),
- Vereinbarungen mit Unterauftragnehmenden (im Folgenden „Geschäftspartner:innen“) entlang der gesamten Dienstleistungskette des Rekrutierungsprozesses.
Alle Vereinbarungen erfolgen schriftlich und sind Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
2. Einbeziehung und Zugang
Alle AGB, Anwerbebedingungen und sonstigen Vertragsunterlagen werden den Pflegefachpersonen sowie Kund:innen und Geschäftspartner:innen schriftlich und in adressatengerechter Form (bei Bedarf auch in weiteren Sprachen) vorgelegt. Die Vertragsparteien bestätigen die Kenntnisnahme und Akzeptanz durch schriftliche Unterzeichnung oder elektronische Bestätigung. Damit ist sichergestellt, dass alle Beteiligten vor Vertragsschluss über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.
3. Selbstverpflichtungen aus der Grundsatzerklärung
Wir verpflichten uns zu einer fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis, die auf Transparenz, Nachhaltigkeit und Verantwortung basiert. Alle unsere Prozesse werden schriftlich dokumentiert, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Internationale Pflegefachpersonen tragen keine Vermittlungskosten für unsere Leistungen, und wir stellen sicher, dass sie durch unsere Verfahren keinem unverhältnismäßigen finanziellen Risiko ausgesetzt werden. Unsere Strukturen, Leistungen und Kosten sind klar offengelegt, und wir übernehmen Verantwortung für die gesamte Dienstleistungskette. Ziel unserer Arbeit ist nicht nur die erfolgreiche Vermittlung, sondern auch die langfristige Integration der Pflegefachpersonen, zu der wir sie aktiv einbinden.
Die in der Grundsatzerklärung der C.Care GmbH enthaltenen Werte und Selbstverpflichtungen sind Bestandteil dieser AGB und aller schriftlichen Vereinbarungen. Insbesondere gelten folgende Grundprinzipien:
- faire und ethische Anwerbung,
- Einhaltung internationaler Menschenrechts- und Arbeitsstandards,
- Verzicht auf die Erhebung von Vermittlungsgebühren gegenüber den Pflegefachpersonen,
- Förderung nachhaltiger Integration und sozialer Teilhabe.
4. Verhältnis zu Kund:innen und Geschäftspartner:innen
Die C.Care GmbH verpflichtet sich und verpflichtet auch ihre Kund:innen und Geschäftspartner:innen, die in diesen AGB enthaltenen Grundsätze sowie die Grundsatzerklärung einzuhalten. Dazu gehören:
- Allgemeiner Prüfvorbehalt: Die C.Care GmbH behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben jederzeit stichprobenartig zu prüfen.
- Anlassbezogener Prüfvorbehalt: Bei konkreten Hinweisen auf Verstöße werden gezielte Prüfungen durchgeführt.
- Kündigungsrecht: Bei wiederholter Nichteinhaltung dieser Vorgaben ist die C.Care GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
5. Kündigung und Rücktritt bei Verstößen
Sofern eine Vertragspartei gegen die Bestimmungen dieser AGB oder gegen die Vorgaben zur Vermeidung unzulässiger Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Pflegefachpersonen verstößt, ist die andere Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
6. Integration, Sprachförderung und Einarbeitung
Die C.Care GmbH fordert ihre Kund:innen auf, Maßnahmen und Instrumente zur betrieblichen und sozialen Integration, zur Sprachförderung sowie zur Begleitung der Pflegefachpersonen während der Einarbeitungszeit vorzuhalten. Diese Maßnahmen müssen:
- schriftlich dokumentiert,
- adressatengerecht aufbereitet sein (z. B. in leichter Sprache, ggf. mehrsprachig).
Die C.Care GmbH unterstützt die Kund:innen bei Bedarf bei der Erstellung und Umsetzung solcher Maßnahmen.
7. Hinweis auf gesetzliche Anerkennungsverfahren
Die C.Care GmbH informiert die Pflegefachpersonen und Kund:innen über die gesetzlichen Regelungen des Anerkennungsverfahrens in Deutschland. Dabei wird insbesondere auf die im Pflegeberufegesetz vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen) und auf die Wahlfreiheit der antragstellenden Personen zwischen diesen Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen.
8. Employer-Pays-Prinzip und Kostenfreiheit
Im Rahmen des regulären Vermittlungsprozesses entstehen der Pflegefachperson keine Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen. Sämtliche Kosten für Anerkennungsverfahren, Visa, Reiseorganisation, Integrationsleistungen sowie Verwaltungsgebühren werden vom Arbeitgebenden getragen (Bestellerprinzip). Die Pflegefachperson wird nicht zur Zahlung von Vermittlungsgebühren, Kautionen oder Vertragsstrafen verpflichtet.
9. Rückerstattung von selbst getragenen Sprachkurskosten
(1) Im Rahmen des regulären Vermittlungsprozesses entstehen Pflegefachpersonen keine Kosten. Wenn eine Pflegefachperson jedoch vor der Teilnahme am Vermittlungsprogramm eigenständig einen Sprachkurs finanziert hat, können die entstandenen Kosten nachträglich erstattet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
(2) Voraussetzung für eine Rückerstattung ist der Nachweis über ein erfolgreich erworbenes B2-Sprachzertifikat. Akzeptiert werden anerkannte Zertifikate wie z. B. telc B2 Pflege, Goethe B2, ÖSD Zertifikat B2/Pflege oder die Fachsprachenprüfung Pflege.
(3) Zusätzlich sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Vorlage eines Zahlungsnachweises für den Sprachkurs (z. B. Quittung, Überweisung, Rechnung),
- der Kurs muss innerhalb der letzten 12 Monate vor Unterzeichnung des deutschen Arbeitsvertrags stattgefunden haben.
(4) Die Erstattung erfolgt spätestens bei Arbeitsantritt in Deutschland. Erstattet werden ausschließlich tatsächlich entstandene und belegte Kosten für Kursgebühren und Prüfungen. Die Höhe der Erstattung kann auf einen im Einzelfall definierten Maximalbetrag begrenzt sein.
(5) Die Pflegefachperson wird vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über die Erstattungsmöglichkeit sowie die einzureichenden Nachweise informiert.
(6) Diese Regelung ist Bestandteil der Fairnessgrundsätze der C.Care GmbH und gilt ebenfalls für sämtliche Partnerunternehmen innerhalb der Dienstleistungskette.
10. Rückzahlungsverpflichtungen bei Abbruch von Sprachkursen
(1) Eine Rückzahlungsverpflichtung der Pflegefachperson entsteht nur, wenn der Abbruch des von der C.Care GmbH organisierten Sprachkurses im Herkunftsland von der Pflegefachperson zu vertreten ist und nach den ersten 50 Unterrichtseinheiten erfolgt.
(2) Unabhängig vom Verschulden der Pflegefachperson entfällt eine Rückzahlungspflicht bei:
- Abbruch innerhalb der ersten 50 Unterrichtseinheiten,
- gesundheitlichen Gründen, Schwangerschaft, höherer Gewalt, Trauerfall,
- nachweislichem Verstoß des Unternehmens gegen Kriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.
(3) Rückzahlungen dürfen ausschließlich folgende tatsächlich entstandene Kosten umfassen: - Teilnahmegebühren des Sprachkurses im Herkunftsland,
- Prüfungsgebühren des Sprachkurses im Herkunftsland,
- Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Herkunftsland während des Sprachkurses,
- Verwaltungsgebühren (Übersetzungen, Beglaubigungen, Visa, Gleichwertigkeitsfeststellung).
(4) Die maximale Rückzahlungssumme beträgt 2.500 EUR und wird vor Vertragsunterzeichnung hervorgehoben angegeben.
(5) Die Pflegefachperson erhält ein monatliches Kündigungsrecht und kann die Rückzahlung in Raten leisten.
(6) Diese Rückzahlungsverpflichtung wird der Pflegefachperson vor Vertragsabschluss schriftlich ausgehändigt. Sie wird erst wirksam, wenn die Pflegefachperson der Regelung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unserer Datenschutzerklärung. Alle Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes verlangen.
12. Haftung
Die C.Care GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die tatsächliche Anerkennung durch Behörden, den Erfolg des Aufenthaltsverfahrens oder das Bestehen von Prüfungen übernimmt die C.Care GmbH keine Garantie. Ansprüche auf Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche aus Produkthaftung.
13. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot oder dem abgeschlossenen Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich die C.Care GmbH das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben.
14. Risikomanagement und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
Die C.Care GmbH verpflichtet sich zur regelmäßigen Durchführung von Risikoanalysen entlang der gesamten Dienstleistungskette im Rekrutierungs- und Vermittlungsprozess. Ziel ist es, potenzielle und konkrete menschenrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu deren Prävention oder Abmilderung zu ergreifen.
Zu den untersuchten Risiken zählen insbesondere: die Erhebung unzulässiger Vermittlungsgebühren, Formen direkter oder indirekter Diskriminierung, unzulässige vertragliche Bindungen oder Rückzahlungsverpflichtungen, unzureichende Lebens- und Arbeitsbedingungen im Herkunfts- oder Zielland.
Die Risikoanalysen erfolgen mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen, insbesondere bei strukturellen Veränderungen in Herkunftsländern oder im gesetzlichen Rahmen. Grundlage der Bewertung ist u. a. der CSR-Risiko-Check, ergänzt durch interne und externe Quellen sowie Rückmeldungen von Pflegefachpersonen und Partnerorganisationen.
C.Care dokumentiert alle identifizierten Risiken sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen systematisch und stellt sicher, dass diese im Sinne der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten regelmäßig überprüft und fortentwickelt werden. Sofern Risiken im Einflussbereich von Geschäftspartner:innen oder Kund:innen festgestellt werden, setzt sich C.Care aktiv für deren Beseitigung ein und behält sich bei wiederholten Verstößen entsprechende Konsequenzen bis hin zur Vertragskündigung vor.
15. Beschwerdeverfahren
Die C.Care GmbH stellt ein transparentes Beschwerdeverfahren zur Verfügung, das allen Personen offensteht, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen (z. B. Pflegefachpersonen, Partner:innen, Mitarbeitende).
Beschwerden können sich auf unklare Abläufe, unangemessenes Verhalten, Vermittlungsprobleme oder Verstöße gegen gesetzliche und ethische Standards beziehen. Sie können persönlich, per E-Mail (info@ccare-gmbh.de), postalisch oder anonym über den Briefkasten eingereicht werden.
Eingehende Beschwerden werden vertraulich bearbeitet. Eine Eingangsbestätigung erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen, eine Rückmeldung innerhalb von 3 Wochen. Das Verfahren entspricht dem Hinweisgeberschutzgesetz; Hinweisgeber:innen sind vor Benachteiligung geschützt.
Alle Vertragspartner:innen werden über das Verfahren informiert. Beschwerden werden dokumentiert und zur Qualitätsverbesserung ausgewertet.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Angaben gemäß § 5 TMG
Firmenname:
C.Care GmbH
Vertreten durch:
Wenyong Zhang
Adresse:
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, Deutschland
Kontakt:
Tel: +49 30 2589 4474
E-Mail: info@ccare-gmbh.de
Website:
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:
Registernummer: HRB 244801
Umsatzsteuer-ID: 356031882
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
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