Kosten & Fairness
Keine Kosten für Pflegefachpersonen – Employer-Pays-Prinzip
Im Rahmen unseres regulären Vermittlungsprozesses entstehen Ihnen als Pflegefachperson keine Kosten.
Alle für Ihre Vermittlung notwendigen Schritte, wie z. B. die Organisation des Anerkennungsverfahrens, die Unterstützung bei der Visumsbeantragung, Integrationsangebote und die Begleitung beim Arbeitsstart, werden von uns und Ihrem zukünftigen Arbeitgeber getragen.
Das bedeutet: Sie zahlen nichts für Ihre Vermittlung nach Deutschland.
Erstattung von Sprachkurskosten
Wenn im Rahmen des Vermittlungsprogramms ein bestimmtes Sprachniveau (z. B. B2) erforderlich ist, haben Sie die Möglichkeit, sich die von Ihnen selbst getragenen Kosten für den Sprachkurs nachträglich erstatten zu lassen, sobald Sie ein entsprechendes Sprachzertifikat (z. B. telc B2 Pflege, Goethe B2, ÖSD Zertifikat B2/Pflege oder Fachsprachenprüfung Pflege) erfolgreich erworben haben.
Voraussetzungen für die Erstattung:
- Vorlage eines gültigen B2-Sprachzertifikats
- Vorlage eines Zahlungsnachweises (z. B. Quittung, Überweisung, Rechnung)
- Der Sprachkurs muss innerhalb der letzten 12 Monate vor Unterzeichnung des deutschen Arbeitsvertrags stattgefunden haben
Die Erstattung erfolgt spätestens bei Arbeitsantritt in Deutschland, entweder in voller Höhe oder bis zu einem festgelegten Maximalbetrag (abhängig vom individuellen Fall und Kursart).
Faire Rückzahlungsregelungen bei Sprachkursen
Wenn Sie an einem von uns organisierten Sprachkurs im Herkunftsland teilnehmen und den Kurs vorzeitig abbrechen, gelten klare und faire Regeln:
- Keine Rückzahlung in den ersten 50 Unterrichtseinheiten, bei gesundheitlichen Gründen, Schwangerschaft, höherer Gewalt, Verlust eines nahen Familienmitglieds oder wenn wir gegen Kriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ verstoßen.
- Rückzahlung nur bei selbst verschuldetem Abbruch und nur für tatsächlich entstandene Kosten:
- Teilnahmegebühren des Sprachkurses
- Prüfungsgebühren des Sprachkurses
- Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Sprachkurses
- Verwaltungsgebühren (Übersetzungen, Beglaubigungen, Visa, Gleichwertigkeitsfeststellung)
- Faire Bedingungen: monatliches Kündigungsrecht und Möglichkeit der Ratenzahlung.
- Die maximale Rückzahlungssumme und alle Kostenpunkte werden Ihnen vor Vertragsabschluss transparent mitgeteilt und Sie bestätigen diese ausdrücklich schriftlich.
Leistungen unseres Vermittlungsprozesses
Unsere Leistungen für Sie im Überblick:
- Beratung zu Anerkennung und Einreise
- Unterstützung beim Anerkennungsverfahren
- Organisation der Visumsbeantragung und Aufenthaltsgenehmigung
- Vorbereitung auf Sprachprüfungen und Integrationsangebote
- Unterstützung bei der Wohnungssuche und beim Ankommen in Deutschland
- Begleitung in den ersten Wochen am Arbeitsplatz
Optionale Zusatzleistungen:
Manche Zusatzleistungen, die nicht zwingend für Ihre Vermittlung notwendig sind (z. B. bestimmte Fortbildungen oder zusätzliche Umzugsservices), können Sie freiwillig wählen oder ablehnen.
Wichtig: Wenn keine Vermittlung zustande kommt, entstehen Ihnen keine Kosten für die Qualifizierung.
Keine Kautionen oder Vertragsstrafen
Wir verlangen keine vorbeugenden Zahlungen wie Kautionen oder Hinterlegungen und auch keine Vertragsstrafen.
Dieses Zahlungsverbot gilt ebenfalls für unsere gesamten Partnerunternehmen in der Dienstleistungskette. So stellen wir sicher, dass Sie von Anfang an fair und transparent behandelt werden.
